Zahnzusatzversicherung wechseln oder kündigen? Fristen kennen, Fehler vermeiden
Tarifwechsel beim gleichen Anbieter vermeidet neue Wartezeiten und Gesundheitsfragen.
Das Wichtigste in Kürze
- check Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei den meisten Zahnzusatzversicherungen 2 Jahre – erst danach ist eine ordentliche Kündigung möglich.
- check Die Kündigungsfrist liegt je nach Anbieter bei 1 bis 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres oder Monats.
- check Bei Beitragserhöhung oder Leistungskürzung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen.
- check Ein Tarifwechsel beim gleichen Anbieter vermeidet neue Wartezeiten und oft auch neue Gesundheitsfragen.
- check Schließen Sie immer zuerst den neuen Vertrag ab, bevor Sie den alten kündigen – so vermeiden Sie Deckungslücken.