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Zahnzusatzversicherung wechseln oder kündigen? Fristen kennen, Fehler vermeiden

Tarifwechsel beim gleichen Anbieter vermeidet neue Wartezeiten und Gesundheitsfragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei den meisten Zahnzusatzversicherungen 2 Jahre – erst danach ist eine ordentliche Kündigung möglich.
  • check Die Kündigungsfrist liegt je nach Anbieter bei 1 bis 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres oder Monats.
  • check Bei Beitragserhöhung oder Leistungskürzung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen.
  • check Ein Tarifwechsel beim gleichen Anbieter vermeidet neue Wartezeiten und oft auch neue Gesundheitsfragen.
  • check Schließen Sie immer zuerst den neuen Vertrag ab, bevor Sie den alten kündigen – so vermeiden Sie Deckungslücken.
Zahnzusatzversicherung wechseln oder kündigen?
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Inhaltsverzeichnis

Warum über einen Wechsel nachdenken?

Ihre Zahnzusatzversicherung hat sich verteuert, die Leistungen entsprechen nicht mehr Ihren Bedürfnissen oder Sie haben ein besseres Angebot gefunden? Es gibt viele Gründe, über einen Wechsel oder eine Kündigung nachzudenken. Doch Vorsicht: Ein übereilter Wechsel kann teuer werden.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten, wie Sie häufige Fehler vermeiden und wann ein Tarifwechsel beim gleichen Anbieter die bessere Alternative ist. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung.

1. Wann lohnt sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung?

Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung kann sinnvoll sein, wenn sich Ihre Situation oder die Marktbedingungen verändert haben. Doch nicht jeder Anlass rechtfertigt einen Wechsel.

Gute Gründe für einen Wechsel

  • Deutlich bessere Leistungen: Ein anderer Tarif bietet mehr Erstattung für Zahnersatz, Implantate oder Prophylaxe bei ähnlichem Preis.
  • Günstigerer Beitrag: Sie finden einen vergleichbaren Tarif für weniger Geld – achten Sie aber auf versteckte Einschränkungen.
  • Veränderte Lebenssituation: Sie brauchen jetzt Kieferorthopädie-Schutz für Ihre Kinder oder erwarten aufwendigen Zahnersatz.
  • Unzufriedenheit mit dem Service: Die Rechnungsabwicklung dauert zu lange oder der Kundenservice ist schlecht erreichbar.

Kein guter Grund für einen Wechsel

Eine moderate Beitragserhöhung allein ist kein guter Wechselgrund. Bedenken Sie: Bei einem neuen Anbieter beginnen Wartezeiten von vorn, und Sie müssen erneut Gesundheitsfragen beantworten. Wenn Ihre Zahngesundheit sich verschlechtert hat, könnten Sie abgelehnt werden oder Ausschlüsse erhalten.

2. Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeit beachten

Bevor Sie kündigen, prüfen Sie die Vertragsbedingungen Ihrer Zahnzusatzversicherung genau. Die meisten Tarife haben eine Mindestlaufzeit und feste Kündigungsfristen.

Ordentliche Kündigung

  • Mindestvertragslaufzeit: In der Regel zwei Jahre (24 Monate). Vor Ablauf dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
  • Kündigungsfrist: Je nach Anbieter 1 bis 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres oder Monats.
  • Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – per Brief, E-Mail oder Fax, je nach Anbieter.
  • Automatische Verlängerung: Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag meist automatisch um weitere 12 Monate.

Außerordentliche Kündigung

In bestimmten Fällen können Sie auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Das ist bei einer außerordentlichen Kündigung möglich:

  • Beitragserhöhung: Wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
  • Leistungskürzung: Werden Leistungen reduziert, dürfen Sie den Vertrag vorzeitig beenden.
  • Nach Versicherungsfall: Nach einer Leistungserstattung haben beide Seiten ein Kündigungsrecht.

Die Frist für die außerordentliche Kündigung beträgt meist vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung. Prüfen Sie das genaue Datum im Schreiben Ihrer Versicherung.

3. So kündigen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung richtig

Eine Kündigung muss formal korrekt sein, damit sie wirksam wird. Beachten Sie folgende Schritte:

Schritt für Schritt zur Kündigung

  • Vertragsdaten prüfen: Notieren Sie Ihre Versicherungsnummer, das Vertragsende und die Kündigungsfrist aus Ihren Unterlagen.
  • Kündigungsschreiben verfassen: Formulieren Sie die Kündigung eindeutig mit Versicherungsnummer, Kündigungstermin und Unterschrift.
  • Fristgerecht absenden: Versenden Sie die Kündigung rechtzeitig – am besten per Einschreiben mit Rückschein.
  • Bestätigung anfordern: Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und bewahren Sie diese auf.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

  • Ihre Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Vertragsdaten: Versicherungsnummer oder Vertragsnummer
  • Kündigungserklärung: Eindeutige Formulierung wie 'Hiermit kündige ich meinen Vertrag...'
  • Kündigungstermin: '...zum nächstmöglichen Zeitpunkt' oder ein konkretes Datum
  • Unterschrift: Handschriftlich bei Briefkündigung, bei E-Mail je nach Anbieter

Senden Sie die Kündigung an die Adresse, die in Ihren Versicherungsunterlagen angegeben ist. Bei Online-Verträgen ist oft auch eine Kündigung per Kundenportal möglich.

4. Häufige Fehler beim Wechsel vermeiden

Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung birgt Risiken. Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden:

Die größten Wechselfehler

  • Kündigung ohne neuen Vertrag: Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab, bevor Sie den alten kündigen. Sonst stehen Sie ohne Schutz da.
  • Wartezeiten unterschätzen: Im neuen Tarif beginnen Wartezeiten von vorn – meist 8 Monate für Zahnersatz. In dieser Zeit sind Sie nicht voll abgesichert.
  • Laufende Behandlung verschweigen: Angeratene oder begonnene Behandlungen müssen Sie bei den Gesundheitsfragen angeben. Falschangaben führen zur Leistungsverweigerung.
  • Deckungslücke riskieren: Achten Sie darauf, dass neuer und alter Vertrag nahtlos anschließen. Kein Tag sollte ohne Versicherungsschutz sein.
  • Nur auf den Preis achten: Ein günstiger Tarif nützt nichts, wenn er bei Zahnersatz nur 50 statt 90 Prozent erstattet.

Vergleichen Sie vor einem Wechsel immer die konkreten Leistungen beider Tarife – nicht nur die Beiträge.

5. Alternativen zur Kündigung: Tarifwechsel beim gleichen Anbieter

Bevor Sie Ihren Vertrag kündigen, prüfen Sie die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels. Viele Versicherer bieten mehrere Tarifstufen an.

Vorteile des internen Wechsels

  • Keine neuen Wartezeiten: Beim Wechsel innerhalb des gleichen Anbieters entfallen die Wartezeiten oft komplett.
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung: Häufig müssen Sie keine neuen Gesundheitsfragen beantworten oder nur bei Höherstufung.
  • Kein Versicherungslücke: Der Wechsel erfolgt nahtlos zum neuen Tarif.

So beantragen Sie einen Tarifwechsel

Kontaktieren Sie Ihren Versicherer und fragen Sie nach verfügbaren Tarifen. Lassen Sie sich ein Angebot für den Wechsel erstellen. Vergleichen Sie die Leistungen genau, bevor Sie zustimmen. Ein Upgrade in einen höherwertigen Tarif ist meist problemlos möglich, ein Downgrade manchmal eingeschränkt.

6. Fazit: Wechsel nur nach gründlicher Prüfung

Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung will gut überlegt sein. Prüfen Sie zuerst die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels – so vermeiden Sie neue Wartezeiten und Gesundheitsfragen. Wenn ein externer Wechsel sinnvoll ist, schließen Sie den neuen Vertrag ab, bevor Sie den alten kündigen.

Vergleichen Sie die Leistungen verschiedener Tarife sorgfältig und achten Sie nicht nur auf den Preis. Mit dem richtigen Vorgehen finden Sie einen Tarif, der optimal zu Ihren Bedürfnissen passt.

7. Häufige Fragen zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung kündigen Sie schriftlich – per Brief, E-Mail oder Fax, je nach Anbieter. Das Kündigungsschreiben muss Ihre Versicherungsnummer, den gewünschten Kündigungstermin und Ihre Unterschrift enthalten. Senden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben und fordern Sie eine Bestätigung an.
Die Kündigungsfrist beträgt je nach Anbieter 1 bis 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres oder Monats. Zusätzlich haben die meisten Tarife eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, vor deren Ablauf eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen für die genauen Fristen.
Ja, Sie können auch während einer laufenden Behandlung kündigen. Beachten Sie aber: Der neue Versicherer wird bereits begonnene oder angeratene Behandlungen nicht übernehmen. Schließen Sie wichtige Behandlungen möglichst vor dem Wechsel ab, um Versicherungsschutz zu haben.
Bei der ordentlichen Kündigung halten Sie die regulären Fristen und Mindestlaufzeiten ein. Eine außerordentliche Kündigung ist vor Ablauf der Mindestlaufzeit möglich, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, Leistungen kürzt oder nach einem Versicherungsfall. Die Frist für die außerordentliche Kündigung beträgt meist 4 Wochen.
Ja, bei einem Wechsel zu einem neuen Versicherer müssen Sie erneut Gesundheitsfragen beantworten. Das kann problematisch sein, wenn sich Ihre Zahngesundheit verschlechtert hat – Sie könnten abgelehnt werden oder Ausschlüsse erhalten. Bei einem Tarifwechsel beim gleichen Anbieter entfällt die Gesundheitsprüfung oft.
Ja, prüfen Sie zunächst einen internen Tarifwechsel beim gleichen Anbieter. Vorteile: Oft keine neuen Wartezeiten, keine oder vereinfachte Gesundheitsprüfung und nahtloser Übergang. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer und lassen Sie sich verfügbare Tarife zeigen, bevor Sie extern wechseln.
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